Wartungsgebühr
Mastris Wartungspauschale
Das Angebot
Mastri bietet für Instrumente mit einem Wert von unter 4.500,00 € eine jährliche Wartungspauschale. Dadurch ist eine zusätzliche Instrumentenversicherung in diesem Fall nicht nötig.
Was ist in der Reparatur- und Wartungsvereinbahrung inbegriffen?
1. unverschuldeter Verlust (z.B. durch Diebstahl)
2. Sämtliche Schäden am Instrument, Koffer oder Bogen z.B. Kratzer am Lack, Steg kippt um oder bricht, Stimmstock kippt um, Wirbel bricht, Anhängesaite reißt, Schäden am Saitenhalter etc.
Was ist in der Reparatur- und Wartungsvereinbahrung NICHT inbegriffen?
1. Verschleißteile wie z.B. Saiten und Bogenhaare.
2. Schäden oder Verlust durch grobe Fahrlässigkeit (z.B. in der Bahn liegen gelassen, Deckenriss durch starke Hitze und Wassereinwirkung bzw. starke, schnelle Temperaturschwankungen).
Damit ist gemeint, dass Sie bitte das Instrument nicht im Sommer im heißen Auto lassen und wenn Sie im Winter aus der Kälte kommen, das Instrument bitte langsam akklimatisieren und niemals neben Ofen oder Heizung stellen.
3. Auslandsfahrten
Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Sollten Sie an Ihrem Instrument einen Schaden erkennen, kontaktieren Sie uns schnellstmöglich.
Wir senden Ihnen ein Ersatzinstrument, das defekte Instrument senden Sie uns bitte zurück.
Tritt ein Schadensfall bei einem Bogen auf, melden Sie sich bitte ebenso bei uns.
Lassen Sie das Instrument bitte nicht von einem Dritten reparieren, da in diesem Fall die Wartungsvereinbahrung und unter Umständen die Versicherung nicht greift und die Kosten von Ihnen übernommen werden müssten!
Werte Schützen
Versicherung
Cello-Sets mit Wert über 6.000,00 € und Kontrabass-Sets mit einem Wert von mehr als 4.500,00 € müssen Kund*innen selbst versichern. Hier finden Sie eine Zusammenstellung verschiedener Instrumentenversicherer.